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fulfillers.de wird administriert von FULFILLERS GmbH

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Geschäftsführende Gesellschafter

Jessica Reinbold
Andreas Rost

Gerichtsstand

Amtsgericht Bonn, HRB 24830

Umsatzsteuer-Identnummer

DE 815699164

Konzeption, Design und Programmierung

nowakteufelknyrim Design GmbH
Petra Knyrim mit Daniel Hounsou und Stefan Völker
www.nowakteufelknyrim.de

Text

Pia-Nora Merle
www.pia-nora-merle.de

PR-Kontakt

K1 Gesellschaft für Kommunikation mbH
Christian Bügel
Sachsenring 40
D-50677 Köln
Tel.: +49 221 22277-30
E-Mail: buegel@k1-agentur.de

Bildnachweise

Hintergrundbild Headroom:
Quelle: https://stocksnap.io/photo/O48AVVP4L8
Photographer: Jamie King

Hintergrundbild Work:
Quelle: https://stocksnap.io/photo/IWWC5CHVYK
Fo­to­graf: Ian Schneider

Hintergrundbild Brands:
Quelle: https://stocksnap.io/photo/92FD3561EC
Fo­to­graf: Brooklyn Morgan

Hintergrundbild Now:
Quelle: https://c1.staticflickr.com/5/4044/4462995720_b32f5c983e_o.jpg
Fo­to­graf: Friday Snapper

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der FULFILLERS GMBH – im Folgenden „FF“ (Stand 04. September 2017)

1. Allgemeines
Diese AGB gelten für alle, auch die künftigen Geschäfte mit unseren Auftraggebern und Auftragnehmern (Zulieferer und Dienstleister), sofern es sich dabei um Kaufleute i. S. d. HGB, Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen im Sinne des § 310 Absatz 1 Satz 1 BGB handelt.

Abweichende Geschäftsbedingungen oder Vereinbarungen werden ungeachtet einer etwaigen Kenntnis durch FF nicht Vertragsbestandteil, sofern FF diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss
Ein Vertrag zwischen Auftraggeber und FF kommt durch die Annahme eines zuvor von FF erstellten Angebotes zustande. Inhalt und Bedingungen des Vertrages richten sich ausschließlich nach dem Inhalt des Angebotes von FF, sofern im Einzelfall keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

Ein Vertrag zwischen FF und Auftragnehmern kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von FF zustande. Inhalt und Bedingungen des Vertrages richten sich im Zweifel nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung von FF.

3. Auftragsabwicklung

3.1 Leistungsbeschreibung
FF erbringt Dienstleistungen im Bereich Promotion Fulfillment, insbesondere Datenerfassung, Versand- und Lagerleistungen, Customer Service, IT Lösungen für Promotions.

Gegenstand und Umfang der von FF für den Auftraggeber im Einzelfall zu erbringenden Leistungen ergeben sich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ausschließlich aus diesen AGB und aus der vertraglichen Leistungsbeschreibung.

Ist Auftragsgegenstand die Herstellung eines Werkes, hat der Auftraggeber das Werk nach Fertigstellung abzunehmen. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt des Werkes etwaige Mängel gegenüber FF geltend macht.

3.2 Beauftragung Dritter
FF ist berechtigt, für die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber Dritte (z. B. Logistiker, Programmierer) zu beauftragen.

3.3 Lieferung, Lieferfristen
Ist nichts anderes vereinbart, hat FF mit der fristgerechten Aufgabe der Arbeitsergebnisse zur Versendung, gleich, ob per Post, Kurier oder E-Mail, seine Leistungspflichten erfüllt. Das Risiko der Übermittlung (Beschädigung, Verlust oder Verzögerung) trägt der Auftraggeber.

Erfüllt der Auftraggeber ihm obliegende Mitwirkungspflichten nicht oder verspätet, verschieben sich vereinbarte Lieferfristen für FF entsprechend.

FF schuldet nur dann eine taggenaue Lieferung, wenn dies im Vertrag ausdrücklich geregelt ist.

Im Verhältnis zu Auftraggebern und Auftragnehmern trägt FF keine etwaigen Kosten der Lieferung, wie Fracht- oder Transportkosten, Zölle oder Abgaben, sofern nicht vorher ausdrücklich vereinbart. Wenn FF solche Kosten verauslagt hat, verpflichten sich sowohl Auftraggeber wie auch Auftragnehmer, diese umgehend zu erstatten.

4. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Fälligkeiten
Bei allen zwischen Auftraggeber und FF vereinbarten Preisen handelt es sich um Nettopreise zuzüglich einer etwaigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

FF kann jederzeit angemessene Vorschusszahlungen verlangen. Unvorhergesehene Preis- und Kostensteigerungen, die sich in der Angebotsphase oder während der Abwicklung eines Auftrages ergeben, darf FF gegen Nachweis in gleicher Höhe an den Auftraggeber weiter.

FF ist berechtigt, den voraussichtlichen Endbetrag des Portos vor Postauslieferung in voller Höhe zu verlangen. Die Postauslieferung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang des verlangten Portos.

Die vom Auftraggeber geschuldete Vergütung ist in vollem Umfang bei Rechnungsstellung fällig. Hat der Auftraggeber nicht bezahlt, kommt er ohne weitere Erklärung seitens FF 30 Kalendertage nach dem Ausstellungstag der Rechnung in Verzug.

Bei Zahlungsverzug ist FF berechtigt, neben den gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) pauschal 15,00 EUR für die Bearbeitung einer Mahnung oder eines Lastschriftrückläufers zu verlangen.

Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis aufrechnen.

Ändern sich in der Zeit zwischen Abschluss eines Vertrages und der Leistungserbringung die für die Berechnung der Vergütung bestimmenden Faktoren (z.B. Material-, Personal-, Portkosten), ist FF berechtigt, sofern der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und der Leistungserbringung mehr als vier Monate beträgt, bei der Aufrechterhaltung des Vertrages den Preis entsprechend anzugleichen.

5. Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers bei Sachmängeln können innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrübergang oder Abnahme geltend gemacht werden.

Bei Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Auftraggeber steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht.

Wir gewährleisten grundsätzlich nur eine Vereinbarkeit der von uns erbrachten Leistungen mit dem allgemeinen Wettbewerbsrecht. Unsere Haftung für Rechtsmängel ist in den Fällen, in denen eine von uns erbrachte Leistung gegen Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte, Patente oder Markenrechte Dritter verstößt, ausgeschlossen sofern sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, insbesondere, wenn die Rechtsverletzung darauf beruht, dass uns rechtlich geschütztes Material, zum Beispiel Fotografien, seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellt wurden bzw. entsprechende Vorgaben des Auftraggebers bei der Auswahl beachtet worden sind. Der Auftraggeber ist gehalten, die rechtliche Zulässigkeit der unsererseits gelieferten Leistungen auf eigene Kosten und durch eigene Beauftragte prüfen zu lassen, falls Schutzrechtsverletzungen aus seiner Sicht möglich sind. Auf Wunsch des Auftraggebers können wir eine entsprechende Überprüfung veranlassen, die Kosten einer solchen Überprüfung, hinsichtlich derer auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers ein Kostenvoranschlag eingeholt werden kann, trägt allein der Auftraggeber.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns in den Fällen, in denen wir nicht für eine Rechtsverletzung haften, sofort und auf erstes Anfordern hinsichtlich der geltend gemachten Ansprüche sowie der unsererseits zur Abwehr erforderlichen Aufwendungen freizustellen.

6. Haftung
Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von FF oder von Seiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haftet FF nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.

Soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. In Ermangelung anderweitiger Anhaltspunkte gilt als vorhersehbarer und typischerweise eintretender Schaden ein Schaden in einer Höhe von maximal dem 10-fachen unserer Auftragsvergütung (exklusive Umsatzsteuer). Zur Abdeckung möglicher Ansprüche unterhalten wir eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einem Risiko von maximal 2.000.000 EUR. Sofern und soweit die im voranstehenden Absatz festgelegte Haftungshöchstgrenze nicht wirksam sein sollte, ist jedenfalls unsere Haftung der Höhe nach beschränkt auf die Deckungssumme von 2.000.000 EUR.

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

7. Datenschutz
FF ist berechtigt, die Daten zu sammeln, zu speichern und zu verarbeiten, die FF vom Auftraggeber oder dem Empfänger der Sendung im Zusammenhang mit der Beauftragung zur Verfügung gestellt werden. Personenbezogene Daten werden von FF gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen benutzt. FF setzt elektronische Mittel zur Auftragsannahme und –vergabe sowie zum Nachweis ein und speichern deshalb die Daten, die im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe, Abwicklung und Zustellung entstehen in digitalisierter Form. Zur Leistungserbringung ist FF berechtigt, diese Daten an andere Unternehmen und Dritte, insbesondere Transportdienstleister, im erforderlichen Umfang weiterzugeben und diesen die vertragsgemäße Nutzung der Daten zu gestatten.

8. Eigentumsrechte
Alle dem Auftraggeber von FF gelieferten Erzeugnisse bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche von FF gegen den Auftraggeber aus dem jeweiligen Auftrag im ausschließlichen Eigentum von FF. Ist der Auftraggeber Kaufmann i. S. d. HGB, behält FF ausschließliches Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche gegen den Auftraggeber aus der gesamten Geschäftsbeziehung.

9. Eigenwerbung
FF darf zu Zwecken der Eigenwerbung auf die für den Auftraggeber erbrachten Dienste in geeigneter Form verweisen und hierbei auch Auftragsinhalt (jedoch nicht die Konditionen) und Auftraggeber benennen.

Auftragnehmer dürfen nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis von FF zu Zwecken der Eigenwerbung auf die für FF erbrachten Leistungen verweisen. Wenn geschäftliche Interessen nicht entgegenstehen, wird FF ihr Einverständnis erteilen.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Anwendbares Recht
Alle Rechtsbeziehungen zwischen FF und Auftraggebern bzw. Auftragnehmern unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

10.2 Gerichtsstand
Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen FF und Auftraggeber bzw. Auftragnehmer ist am Geschäftssitz von FF, sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann im Sinne des HGB handelt.

10.3 Salvatorische Klausel
Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.